1. Unter dieser Internetadresse betreibt die GfW Wirtschaftsmarketing GmbH ein Internetportal, welches für Institutionen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige die Möglichkeit bietet, sich mit einem Eintrag in diesem Portal registrieren zu lassen.
2. Die Eintragung wird innerhalb von zwei Wochen nach Auftragserteilung, welche durch Rücksendung des vom Auftraggeber unterzeichneten und angenommenen behördenunabhängigen Angebotes an den Anbieter erfolgt, vorgenommen. Der gewünschte Umfang des Eintrags ergibt sich aus den vom Auftraggeber im Datenfeld vorgenommenen Eintragungen. Sofern vom Auftraggeber Eintragungsdaten zum Grundeintrag angegeben und/oder bestätigt werden, gilt dieser als verbindlich bestellt. Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er zur Auftragserteilung berechtigt ist und sich ausführlich über die angebotene Leistung im Internet informiert hat.
3. Ein Eintragungsvertrag kommt erst nach Rücksendung des Angebotes an die GfW Wirtschaftsmarketing GmbH wirksam zustande, sofern der Auftrag nicht binnen zwei Wochen nach Rücksendung vom Auftraggeber widerrufen wird. Der Widerruf hat schriftlich per Fax oder per eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Innerhalb der gleichen Frist kann die GfW Wirtschaftsmarketing GmbH die Übernahme des Auftrags ablehnen. Erfolgt dies nicht, gilt der Vertrag als geschlossen.
4. Die Vergütung der GfW Wirtschaftsmarketing GmbH gemäß den Angaben des jeweils aktuellen Angebotes wird mit Erhalt der Rechnung, welche nach Ablauf eines Monats ab Rechnungsdatum als anerkannt gilt, jeweils für ein Jahr im Voraus fällig. Die GfW Wirtschaftsmarketing GmbH und Auftraggeber vereinbaren eine Mindestlaufzeit von vierundzwanzig Monaten. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils zwölf Monate, sofern er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Kündigungen müssen fristgerecht per eingeschriebenem Brief an die GfW Wirtschaftsmarketing GmbH erfolgen. Eine andere Form der Kündigung ist unzulässig.
5. Nach Erhalt der Eintragungsbestätigung ist der Auftraggeber verpflichtet, die Eintragung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und bei Abweichungen zum Auftrag die GfW Wirtschaftsmarketing GmbH unverzüglich schriftlich zu informieren. Korrekturabzüge werden grundsätzlich nicht versandt, es sei denn, der Kunde bittet schriftlich darum. Sollte die Eintragung fehlerhaft sein, wird sie nach schriftlicher Mitteilung des Auftraggebers kostenlos von der GfW Wirtschaftsmarketing GmbH korrigiert. Während der Vertragslaufzeit kann der Auftraggeber jederzeit seinen Eintrag kostenfrei ändern lassen. Änderungen sind schriftlich anzuzeigen.
6. Die GfW Wirtschaftsmarketing GmbH behält sich vor, das Portal zu verändern oder zu erweitern und die Internetadresse des Portals zu ändern. In jedem Fall wird die GfW Wirtschaftsmarketing GmbH jedoch den Portaleintrag des Auftraggebers über die gesamte Vertragslaufzeit veröffentlichen. Die GfW Wirtschaftsmarketing GmbH behält sich vor, einzelne oder mehrere Verträge des vorgenannten Portals zu veräußern. Dieser Abtretung stimmt der Auftraggeber bereits jetzt zu.
7. Sofern der Auftraggeber bei Auftragserteilung die Veröffentlichung von Texten, Logos oder Bildern wünscht, müssen diese der GfW Wirtschaftsmarketing GmbH innerhalb von fünf Werktagen nach Auftragserteilung in elektronischer Form (Dateiformat: JPEG oder TIF) vorliegen. Der Auftraggeber bestätigt, dass das übermittelte Bildmaterial frei von Rechten Dritter ist und stellt die GfW Wirtschaftsmarketing GmbH insofern von Ansprüchen Dritter frei.
8. Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Änderungen seiner Anschrift der GfW Wirtschaftsmarketing GmbH unverzüglich mitzuteilen.
9. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung soll einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt werden, die der ursprünglichen Absicht der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt.
